Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.wasser-fachanwendung.de.
Diese Erklärung wurde erstellt am: 10. Juni 2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Automatisierter Test mithilfe des Analyse-Tools Google Lighthouse
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Diese Webseite wurde mithilfe des Analysetools Google Lighthouse überprüft. Dabei wurden verschiedene technische Aspekte der Zugänglichkeit analysiert, insbesondere in Bezug auf Kontrastverhältnisse, Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit und semantische Strukturierung.
Der Lighthouse-Test zeigt, dass die Webseite in mehreren Bereichen bereits grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Jedoch berücksichtigt Google Lighthouse nicht alle spezifischen Anforderungen der BITV 2.0 oder Kriterien von Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Diese Webseite ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BayDiV und gewährleistet noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen der BITV 2.0 sowie den Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1. Das LGL arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung zu verbessern.
Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen unter www.wasser-fachanwendung.de ist:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachbereich GI1.2 Wasserhygiene / Grundsätzliche Angelegenheiten des Trinkwassers
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: 09131 6808-0
Schreiben Sie uns, wenn
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an twfa-projekt@lgl.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachbereich GI1.2 Wasserhygiene / Grundsätzliche Angelegenheiten des Trinkwassers
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz unter wasser-fachanwendung.de/datenschutz
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
Automatisierte Tests erfassen nicht sämtliche Anforderungen der BITV 2.0. Das LGL strebt jedoch eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit an. Sollte die Webseite über die Projektlaufzeit hinaus bestehen bleiben, ist eine umfassende Prüfung durch einen externen Dienstleister geplant – basierend auf den vollständigen Kriterien der BITV 2.0.
Entsprechend kann derzeit keine abschließende Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte erfolgen. Basierend auf dem eingeschränkten Umfang der erfolgten automatisierten Prüfungen ist davon auszugehen, dass ggf. folgende Aspekte nicht in allen Fällen den Anforderungen der BITV 2.0 vollumfänglich genügen könnten: .
Diese Aufzählung stellt keine vollständige Liste aller Barrieren dar. Sie enthält lediglich einige Aspekte, die auf Grundlage typischer Barrierefreiheitsthemen angenommen werden können. Weitere Barrieren können erst im Rahmen des abschließenden Tests identifiziert werden.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen nicht-barrierefreie Inhalte jederzeit gerne in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das LDBV prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: tbitv@bayern.de
Homepage: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html